Förderinformationen
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden unterstützt, um einen hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten. Die Förderhilfe besteht in der Regel aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Antrags- und FörderverfahrenEin Antrag muss die zur Beurteilung der Angemessenheit und Notwendigkeit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten. Er bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob und wenn unter welchen Bedingungen eine Zuwendung gewährt werden kann.
Eine Antragstellung ist nur im Rahmen eines spezifischen Förderprogramms möglich. Der Antrag auf Förderung eines Vorhabens muss auf Formblättern an den zuständigen Projekträger eingereicht werden.
Zur Unterstützung der Antragsteller bietet das BMBF für die direkten Förderprogramme den elektronischen Antragssassistenten (easy) an.
Ablauf:
Interessenten für eine Antragstellung wird empfohlen, sich an die Kontaktperson des PTJ für das jeweilige Förderprogramm zu wenden, wonach das Förderverfahren in folgender Weise abläuft:
- Kontaktaufnahme
- Der Antragsteller legt dem PTJ eine Projektskizze vor; Beratung durch den PTJ
- Bewertung der Skizze und (im positiven Fall) Möglichkeit zur Antragstellung
- Antrag einreichen
- Fachliche und kalkulatorische Prüfung durch PTJ; Empfehlung des Projektträgers zur Förderung
- Entscheidung des BMBF
- Erteilung des Zuwendungsbescheides an den Antragssteller (Zuwendungsempfänger)
- Durchführung des Vorhabens
- Schrittweise Auszahlung der Mittel und Prüfung der Verwendung durch den PTJ
- Abschluss des Vorhabens
- Prüfung des Abschlußberichtes und der Verwendung der Mittel durch den PTJ
- Mitteilung über den Erfolg des Vorhabens an das BMBF
- Hinterlegung des vollständigen Berichtes in der Technischen Informationsbibliothek Hannover.
Förderung im Bereich Meeresforschung, Polarforschung und Geowissenschaften
Was wird gefördert?
Aktuelle Informationen sind den Webseiten des Projektträgers Jülich zu entnehmen.
Wer wird gefördert?Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (genauere Festlegungen s. Förderaktivitäten).
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in der Regel durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Bei Antragstellung durch Unternehmen beträgt die Eigenbeteiligung in der Regel mindestens 50 %. Für die Festlegung der Förderquote sind die FuE-Stufen der Europäischen Kommission zu beachten.








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